Windkraftanlagen löschen

Löschanlage für Windkraftanlagen - manueller Löschangriff durch Feuerwehren oftmals unmöglich

Weit über 10.000 Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland ohne Schutz
Lösung für ein Gefahrenpotential:

Wie verschiedenen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, kommt es immer wieder zu Bränden in Windkraftanlagen. Häufige Ursache ist nach Auskunft vom Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e.V., heißgelaufene Lager im Bereich der „Gondel“. Aber auch Blitzeinschläge und Störungen in der Elektrik.

Letzter bekannter Schadensfall: am 20.04.2002 in Wünneberg - Haaren bei Paderborn / NRW.

Bei zahlreichen Bränden von Windkraftanlagen hat sich gezeigt, dass ein manueller Löschangriff durch Feuerwehren oftmals unmöglich gewesen ist. Außer Sicherungsarbeiten konnten die Wehren meist nichts ausrichten. Die Einsatzmittel der Feuerwehren reichten in vielen Fällen nicht aus, um ein Schadenfeuer in z.B. 50,0 m Höhe wirksam zu bekämpfen.

Zudem besteht im näheren Umkreis der brennenden Windkraftanlage durch herabfallende Teile Lebensgefahr für die Einsatzkräfte. Aus diesem Grund fordert der Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e.V. eine Einhaltung von Sicherheitsabständen von 300 m im Radius.

Bundeseinheitliche Brandschutzvorschriften bezüglich WKAs existieren nach meinen Recherchen nicht. Auch der VdS hat für den Brandschutz in WKAs keine Richtlinien erstellt.


Gondelhöhen von 50,0 m bis 85,0 m sind keine Seltenheit.

Wenn ein Brand im Bereich der Gondel ausgebrochen ist und meist erst bei Austritt der Flammen erkannt wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Totalverlust des Rotorenkopfes aber auch der Rotorblätter die Folge ist. Rotorblätter und Gondelgehäuse sind oft aus Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) gefertigt und nehmen bei einem Feuer erheblichen Schaden.

Brennendes, im Maschinenhaus und den Turm herunterfließendes Hydrauliköl kann letztlich zu einer weiteren Brandausbreitung führen und den Gesamtschaden erheblich vergrößern.

Die Zielsetzung ist daher in wenige Punkte zusammen zu fassen:

  • Personenschutz



Schutz der Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall sowie
Schutz gegen herabfallende Teile auf z.B. eine naheliegende öffentliche Straße

  • Sachwertschutz



Vermeidung von Totalverlusten und teuren Wiederaufbaukosten und Sicherung der Investitionen



Kontrolliertes Ausbrennen als einzige Maßnahme?

Die einzige wirksame Lösung bietet nach meiner Ansicht nur eine automatische Löschanlage.
Da es sich um Brände an Elektrischen Anlagen mit Hochspannung handelt, kommt hier vorzugsweise eine Gaslöschanlage in Frage.

Zur Anlagentechnik gehören:

  • Brandfrüherkennung durch automatische Branderkennungs-Elemente im 2-Linien- oder 2-Melder-Prinzip (zur Vermeidung von Fehlauslösungen).



  • Brandweitermeldung: Externer Alarm an eine ständig besetzte Stelle (z.B. Leitstelle der Feuerwehr) sowie örtliche Alarmierung (optisch u. akustisch)



  • selbsttätige Gaslöschanlage mit Löschgasbevorratung (z.B. CO2) in Stahlflaschen (Bevorratungsmenge der Hochdruckanlage nach Größe der Gondel), Auslöseeinrichtung und Rohrnetz mit Löschdüsen



Mit relativ einfachen Mitteln durch Verwendung vorhandener Anlagenkomponenten ist der Einbau (auch Nachrüstung) einer automatischen Löschanlage zu realisieren.

Bei der Auslegung der Löschgaskonzentration sollte ein KB-Faktor von 2,00 (analog „Generatoren“ gem. VdS-Richtline) in Ansatz gebracht werden. Dabei ist auf ein relativ geschlossenes Gondelgehäuse zu achten um die Löschgaskonzentration möglichst lange aufrecht zu erhalten.

Eine Personengefährdung durch die Gaslöschanlage kann ausgeschlossen werden, da es sich nicht um einen ständigen Arbeitsplatz handelt. Bei Wartungsarbeiten ist die automatische Auslösung der Löschanlage außer Betrieb zu nehmen.

Durch Detektieren eines offenen Feuers oder eines Schwelbrandes mittels automatischer Branderkennungselemente wird zum Einen die automatische Löschung ausgelöst, zum Anderen eine Alarmierung an eine ständig besetzte Stelle (z.B. Leitstelle der Feuerwehr) eingeleitet.

In Relation zu den Gesamtinvestitionskosten einer Windkraftanlage dürften die Kosten für eine passende Gaslöschanlage relativ gering sein. Sie bietet dennoch eine hohe Sicherheit, wie er in anderen elektronischen Einrichtungen (Leitstände und Serverräume) bereits Standard ist.

Ich denke, dass hier die Errichter und Investoren von Windkraftanlagen dem Gefahrenpotential Rechnung tragen sollten und den Einbau einer automatischen Löschanlage - auch aus eigenem finanziellen Interesse - in Zukunft realisieren werden. Vorzugsweise ist jedoch eine bundeseinheitliche Regelung seitens der Behörden / Sachversicherer anzustreben.

Es kann nicht sein, dass solche Risiken von oftmals Freiwilligen Feuerwehren getragen werden sollen.

Axel Rother
stellv. Wehrführer
Freiwillige Feuerwehr Unkel am Rhein